Identifikation von Passagieren in Spanien

Dokumente, die Sie an den Check-In-Schaltern und Flugsteigen zur Bestätigung der Übereinstimmung Ihrer Namensangaben mit denen auf der Bordkarte vorweisen müssen.

Inlandsflüge

Erforderliche Reisedokumente für Inlandsflüge
Nationalität des Fluggastes Erforderliche Dokumente

Spanisch

Über 14 Jahre: In Spanien ausgestellter Personalausweis, Reisepass oder Führerschein, dessen Laufzeit nicht unbedingt gültig sein muss.

Unter 14 Jahre: Befreit, der mitreisende Erwachsene ist verantwortlich.

EU / Schengen / Andorra / Liechtenstein

Gültiger Reisepass oder Personalausweis mit gültiger Laufzeit.

Gültige spanische Aufenthaltsgenehmigung oder die eines Schengen-Staates.

In Spanien ausgestellter Führerschein

Drittländer

Reisepass oder gültiges Reisedokumente mit gültiger Laufzeit.

Gültige spanische Aufenthaltsgenehmigung oder die eines Schengen-Staates.

In Spanien ausgestellter Führerschein

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Flüge nach EU/Schengen / Andorra / Liechtenstein

Erforderliche Reisedokumente für Flüge nach EU/Schengen / Andorra / Liechtenstein
Nationalität des Fluggastes Erforderliche Dokumente

Spanisch

Gültiger Reisepass oder Personalausweis

EU / Schengen / Andorra / Liechtenstein

Reisepass oder gültiges Reisedokumente mit gültiger Laufzeit.

Drittländer

Reisepass oder gültiges Reisedokumente mit gültiger Laufzeit.

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Flüge in Drittländer

Erforderliche Reisedokumente für Flüge in Drittländer
Nationalität des Fluggastes Erforderliche Dokumente

Spanisch

Gültiger Reisepass

EU / Schengen / Andorra / Liechtenstein

Reisepass oder gültiges Reisedokumente mit gültiger Laufzeit.

Drittländer

Reisepass oder gültiges Reisedokumente mit gültiger Laufzeit.

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Erläuterungen zur Überprüfung der Dokumente.

Hinsichtlich der Anwendung der neuen Sicherheitsmaßnahmen zur Überprüfung der Dokumentation gelten folgende Definitionen:

  • Reisedokument: Wirksam ausgestellt, gültig und mit Angabe der maximalen Laufzeit sowie den Einschränkungen, die in jedem Einzelfall für seine Verwendung festgelegt werden.

  • Reisedokumente für Flüchtlinge: Ausgestellt gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951.

  • Reisedokumente für Staatenlose: Ausgestellt gemäß dem Abkommen zur Rechtsstellung von Staatenlosen von 1954.

  • Sonstige gültige Reisedokumente: Abgesehen von den drei oben erwähnten Dokumenten, berücksichtigt das Innenministerium die Möglichkeit anderer Reisedokumente, wie ein Seefahrtbuch oder einen Seemannsausweis, aber ihre Verwendung ist weniger verbreitet.

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Weitere Informationen

Minderjähre unter 14 Jahren

Welche Ausweispapiere muss ein unbegleitet fliegender Jugendlicher mit sich führen?

Überprüfen Sie alle Anforderungen, die Sie erfüllen müssen, wenn Sie mit Kindern und Babys reisen. Berücksichtigen Sie hierbei ihr jeweiliges Alters und das Reiseziel.

Alle Passagiere über 14 Jahre müssen einen Personalausweis oder Reisepass mitführen.

Jugendliche unter 14 Jahren sind hierzu nicht verpflichtet. Jedoch enthebt sie ihre Mitführung von der Pflicht sich anderweitig auszuweisen.

Mit einem oder beiden Elternteilen reisende Minderjährige

Inlandsflüge


Wenn Ihre unter 14 Jahre alten Kinder ohne Personalausweis mit Ihnen reisen, kann die Vorlage des Familienstammbuches von Ihnen verlangt werden.


Internationale Flüge (Europa und Drittländer)


Alle Minderjährigen müssen ihren eigenen Personalausweis oder Reisepass vorweisen, zusätzlich zur Erfüllung der Einreisebedingungen des Ziellandes.

Wenn die Begleitperson des Minderjährigen kein Erziehungsberechtigter ist oder er alleine reist

Inlandsflüge


Für Minderjährige unter 14 Jahren ohne eigenen Personalausweis oder Reisepass können die Behörden eins der folgenden Dokumente verlangen:

  • Notarielle Bescheinigung mit den Personenangaben und einem Foto des Minderjährigen sowie der entsprechenden Reisegenehmigung durch den Vater, die Mutter oder einen Erziehungsberechtigten.

  • Von einer Polizeidienststelle ausgestellte Genehmigung: nach persönlichem Erscheinen des Vaters, der Mutter oder eines Erziehungsberechtigten, auf den Namen der Person, die den Minderjährigen auf dem Flug begleitet, die sich jederzeit durch ihren Personalausweis oder Reisepass ausweisen muss.

Wenn Sie unseren besonderen Begleitservice für Minderjährige gebucht haben, müssen Sie die Pflichtgemäße Haftungsbefreiung ausfüllen und zusammen mit Ihren Ausweispapieren auf dem Flughafen abgeben, damit sie geprüft werden können. Auf innerspanischen Flügen benötigt der Minderjährige weder Personalausweis noch Reisepass, wenn er noch nicht 14 Jahre alt ist. (siehe Ausnahmesituation der Luftbrücke unter „Sonderfälle“)


Internationale Flüge (Europa und Drittländer)


Alle Minderjährigen müssen ihren eigenen Personalausweis oder Reisepass vorweisen, zusätzlich zur Erfüllung der Einreisebedingungen des Ziellandes.

Wenn sie alleine reisen und keinen Reisepass haben, muss der Personalausweis zusammen mit einer von den Eltern oder dem Erziehungsberechtigten bei einer Polizeidienststelle ausgestellten Genehmigung vorgelegt werden.

Wenn Sie unseren besonderen Begleitservice für Minderjährige gebucht haben, müssen Sie außerdem die Pflichtgemäße Haftungsbefreiung ausfüllen und zusammen mit Ihren Ausweispapieren auf dem Flughafen abgeben, damit sie geprüft werden können.

Sonderfälle

Puente aéreo (Shuttle Service)

Zum Buchen von Tickets für die Luftbrücke Puente aéreo müssen Sie sich mit einem Pass oder Personalausweis ausweisen. Um in Begleitung eines Elternteils reisende Minderjährige in das Ticket aufzunehmen, reicht dessen Ausweis.


Flüge ab spanischen Flughäfen

Für Flüge ab spanischen Flughäfen ist den Erziehungsberechtigten oder Verwandten unbegleitet reisender Minderjähriger unter 12 Jahren der Zutritt zu den Abfertigungsbereichen gestattet. Hierzu müssen Sie am Abfertigungsschalter von Iberia einen „Gate Pass“ anfordern. Der Zutritt ist nur gestattet, um den Minderjährigen am Flugtag und zur Flugzeit bis zum jeweiligen Flugsteig zu begleiten. Die erwachsene Begleitperson muss einen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorweisen, um zusammen mit dem Minderjährigen die Grenzkontrolle zu passieren.


ID auf internationalen Flügen

Auf internationalen Flügen (Europa und Drittländer) müssen aufgrund fehlender einheitlicher Regelungen alle Kinder (begleitet oder unbegleitet, und unabhängig von ihrem Alter) zusätzlich zu den jeweiligen Bestimmungen ihres Ziellandes eigene Reiseunterlagen wie Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

Wenn sie alleine reisen und keinen Reisepass haben, muss der Personalausweis zusammen mit einer von den Eltern oder dem Erziehungsberechtigten bei einer Polizeidienststelle ausgestellten Genehmigung vorgelegt werden.


Flüge nach Mexiko

Müssen alle alleine oder in Begleitung einer anderen Person als eines der Elternteile oder des gesetzlichen Vormunds reisenden Minderjährigen ein von beiden Eltern oder der mit dem Sorgerecht oder der Vormundschaft beauftragten Person vor einem Notar oder von der zuständigen Behörde unterzeichnetes Dokument vorlegen, in dem bekundet wird, dass sie berechtigt sind, das Land zu verlassen.

Im Falle eines im Ausland ausgestellten Dokuments muss dieses beglaubigt oder gegebenenfalls mit der entsprechenden Übersetzung (im Fall einer anderen Sprache als Spanisch) versehen sein.

Im konkreten Fall Spaniens verfügt die Polizei über ein Genehmigungsschreiben für diese Fälle.


Alle Kinder, die nach Südafrika ein- oder ausreisen oder dort auf einen anderen Flug umsteigen

Für Reisen nach und von Südafrika müssen alle Kinder verschiedene Dokumente mitführen – unabhängig davon, ob Sie mit beiden Eltern, ein Elternteil, in Begleitung eines Erwachsenen oder alleine reisen.

Die Einreisebestimmungen werden regelmäßig geändert. Vergewissern Sie sich deshalb bitte bei ihrer zuständigen südafrikanischen Auslandsvertretung, dass Sie die richtigen Dokumente für Ihr Kind haben.

www.dirco.gov.za


Flüge innerhalb der USA öffnen/schließen

Im Gebiet der USA gelten Kinder bis 15 Jahre als minderjährig und müssen zwingend in der Obhut eines Betreuungsservices fliegen.

Allein reisende Minderjähre unter 18 Jahren auf Auslandsflügen

Zur Reise in bestimmte Länder benötigen allein reisende Minderjährige unter 18 Jahren auf Auslandsflügen einen Reisepass oder Personalausweis, letzteren zusammen mit der Genehmigung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten, die bei Polizeiwachen, der Guardia Civil, Gerichten, Notaren und Bürgermeistern ausgestellt wird.

Bei Verlust oder Diebstahl der Dokumente

Die Anzeige bei den Sicherheits- und Polizeikräften stellt keinen gültigen Beweise zur Identität des Passagiers dar. Ein Beamter der Sicherheits- und Polizeikräfte kann die Identität bestätigen, obgleich eine solche Akkreditierung nur gilt, um am Flugsteig die Identität auf Inlandsflügen zu bestätigen. Möglicherweise ist dies nicht ausreichend für die Einreise in das Zielland.

Staaten der Europäischen Union

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.

Staaten, in denen das Schengener Abkommen angewendet wird

Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweiz, Tschechische Republik und Ungarn.

Programm SAE für die Einreise nach Mexiko öffnen/schließen

Iberia ist Mitglied des Programms SAE und daher können die Passagiere mit türkischer, russischer und ukrainischer Staatsangehörigkeit, die aus diesen Ländern nach Mexiko reisen wollen, Ihre elektronische Genehmigung beim Instituto Nacional de Migración de México (Einwanderungsbehörde von Mexiko) beantragen.

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Handgepäck

Dieses hat den maximalen Standardabmessungen von 56x45x25 cm zu entsprechen, um an Bord mitgeführt werden zu können.

Weitere Informationen

Aufzugebendes Gepäck

Das maximale Standardgewicht und die Standardgröße darf 23 kg und 158 cm in Länge + Breite + Höhe einschließlich Griffe, Taschen und Rollen nicht überschreiten.

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Vorgabezeiten

Zeitrahmen vor dem Abflug zur Formalisierung Ihres Flugscheins und für die Gepäckaufgabe.

Weitere Informationen

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